Urlaub und Verhinderungspflege beim Pflegedienst Ingolstadt

Ist ein pflegebedürftiger Mensch, sei er geistig oder körperlich behindert  oder auch psychisch oder körperlich eingeschränkt in einen Pflegegrad (ab Grad II)  bei der Pflegekasse der Krankenkasse eingestuft und wird zu Hause seit mehr als  6 Monaten durchgängig von einer Pflegeperson, dies kann natürlich auch ein  Familienangehöriger sein, betreut, so besteht ein Anspruch auf Urlaub- und Verhinderungspflege, bzw. wie es richtig im Paragraphen 39 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch heißt auf “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegepersonal”.  Dies ist gedacht zur Entlastung der Pflegeperson und ist möglich für einen  Zeitraum von insgesamt 42 Tagen pro Kalenderjahr bzw. bis zu einem Kostenersatz  in Höhe von maximal 2418,00 Euro (seit 1.1.2017) jährlich.

Als eine Pflegeperson wird jemand bezeichnet, der einen Pflegebedürftigen  mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt. Da die Pflege eines betreuten Menschen  auch sehr viel Kraft kostet, ist es gar nicht mal unbedingt notwendig, dass die  Pflegeperson krank oder selbst in Urlaub ist, denn die Leistung der  Die Urlaub und Verhinderungspflege der Krankenkasse ist auch gedacht dafür, dass sich  Pflegepersonen von dieser Aufgabe zwischendurch erholen können.

Die Verhinderungspflege kann zu Hause erbracht werden, d.h entweder wird ein  professioneller Pflegedienst beauftragt oder von einer nahestehenden Person die  Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause leistet. Aber Vorsicht: wird die Pflege  von einem Familienangehörigen durchgeführt, der bis zum zweiten Grad mit dem  Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist oder mit dem Pflegebedürftigen  im selben Haushalt dauerhaft lebt, so werden die Kosten maximal bis zu dem  genehmigten Pflegegeld übernommen.

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