Urlaub und Verhinderungspflege beim Pflegedienst Ingolstadt
Ist ein pflegebedürftiger Mensch, sei er geistig oder körperlich behindert oder auch psychisch oder körperlich eingeschränkt in einen Pflegegrad (ab Grad II) bei der Pflegekasse der Krankenkasse eingestuft und wird zu Hause seit mehr als 6 Monaten durchgängig von einer Pflegeperson, dies kann natürlich auch ein Familienangehöriger sein, betreut, so besteht ein Anspruch auf Urlaub- und Verhinderungspflege, bzw. wie es richtig im Paragraphen 39 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch heißt auf “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegepersonal”. Dies ist gedacht zur Entlastung der Pflegeperson und ist möglich für einen Zeitraum von insgesamt 42 Tagen pro Kalenderjahr bzw. bis zu einem Kostenersatz in Höhe von maximal 2418,00 Euro (seit 1.1.2017) jährlich.
Als eine Pflegeperson wird jemand bezeichnet, der einen Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt. Da die Pflege eines betreuten Menschen auch sehr viel Kraft kostet, ist es gar nicht mal unbedingt notwendig, dass die Pflegeperson krank oder selbst in Urlaub ist, denn die Leistung der Die Urlaub und Verhinderungspflege der Krankenkasse ist auch gedacht dafür, dass sich Pflegepersonen von dieser Aufgabe zwischendurch erholen können.
Die Verhinderungspflege kann zu Hause erbracht werden, d.h entweder wird ein professioneller Pflegedienst beauftragt oder von einer nahestehenden Person die Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause leistet. Aber Vorsicht: wird die Pflege von einem Familienangehörigen durchgeführt, der bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist oder mit dem Pflegebedürftigen im selben Haushalt dauerhaft lebt, so werden die Kosten maximal bis zu dem genehmigten Pflegegeld übernommen.
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